Allgemeines

Die Aufgabe des Gutachters, des Sachverständigen, des Gutachtens ist es, den Sachverhalt zu klären, z.B. ob die erbrachte Leistung zum Zeitraum der Besichtigung wie auch zukünftig funktionsgerecht ist, ob die erbrachte Leistung der Beauftragung sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Bestandteil eines Gutachtens kann auch über die vorgenannten Punkte hinaus das Aufzeigen von Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel sowie die dafür aufzubringenden Kosten, die Ermittlung eines Minderwertes sein.

 

Ich trage für Sie Verantwortung

Immer neue Gesetzgebungen, Verordnungen, richterliche Urteile nehmen den Bauherrn, den Planer, den Ausführenden mehr und mehr in die Pflicht. Ein Verstoss gegen diese Pflichten kann wirtschaftliche Nachteile, z.B. den Verlust des Versicherungsschutzes, langjährige Prozesse gegen Auftragnehmer etc., andere haftungsrelevante Auswirkungen haben (siehe Baustellenverordnung).

Meine Auffassung des Sachverständigen ist die eines Spezialisten in einem Fachbereich. Aus diesem Grunde habe ich mich für eine Einschränkung meines Aufgabenbereiches, eine Spezialisierung entschlossen.

In mehr als 40 Jahren meiner beruflichen Tätigkeit in verschiedenen Positionen des Dachdeckerhandwerks, der Baustoffindustrie, als Sachverständiger habe ich ein umfangreiches Wissen erlangt, welches ich meinen Kunden zur Verfügung stelle.

Trotz alledem bedarf es auf Grund vielzähliger Normen, Fachregel, Material- und Systemänderungen einer kontinuierlichen Weiterbildung in diesem Bereich. Eine Spezialisierung wie sie z.B. in der Ärzteschaft durchaus üblich ist, halte ich in dem sehr komplexen, sehr vielseitigen Arbeitsbereich der Dächer und Abdichtungen für notwendig, um ein hohes Qualitätsniveau zu erreichen.

Ein Gutachten sollte allgemein verständlich und ausführlich sein. Es sollte z.B. den Richter und die (streitenden) Parteien in die Lage versetzen, das Schadensmaß, die Schadensursache, das erforderliche Maß der Schadensbeseitigung, die sich daraus ergebenen Kosten zu erkennen, wozu meines Erachtens nach neben einer verständlichen Formulierung auch eine umfangreiche Dokumentation mit Bildern und Zeichnungen erforderlich ist.

Gutachten in einem Umfang von 1 ½ bis 2 Seiten, die augenscheinlich "billiger" sind, erfüllen oftmals nicht diese Forderungen und sind, da diesem vielfach eine Reihe noch anderer Gutachten (auch andere Gutachter) folgen leztendlich, meist teurer.

Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Amts- und Landgerichten, privaten Bauherren und anderen (siehe Auflistung) beweisen mir, dass auch im gutachterlichen Bereich ein Umdenken hin zu mehr Qualität, mehr Plausibilität gefordert wird.

Im Rahmen meiner gutachterlichen Tätigkeit bin ich stets bemüht die sich gegebenenfalls streitenden Parteien im Sinne einer Reduzierung der Prozesskosten, einer Klärung des Sachverhalts, gegebenenfalls beim Ortstermin zusammenzuführen, gemeinsam mit ihnen die anstehenden Fachfragen zu erörtern und so einen aufwendigen Prozess zu vermeiden.

Immer mehr fordern Bauherren ein Privatgutachten an. Der Auftraggeberkreis für ein Privatgutachten ist unbegrenzt. Jedem Interessenten steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es einen Sachverständigen bedarf, einen Sachverständigen zu beauftragen.

Nachstehend ein interessanter Artikel der verdeutlicht, wie wichtig es sein kann, ein eigenes privat-rechtliches Gutachten einzuholen - klicken sie hier  -


Spezielle Aufgaben erfordern spezielle Lösungen

Da der Umfang der Aufgabenstellung nicht immer den Beweisbeschluss, den Erläuterungen des Kunden zu entnehmen ist, da nicht jeder Sachverständige alles weiß, suche ich, wie auch andere Kollegen immer wieder den Austausch. Zum Zwecke eines regelmäßigen Austauschs habe ich mit einigen Kollegen eine Sachverständigenrunde gegründet, in der sich Spezialisten - Sachverständige aus verschiedenen Fachbereichen - regelmäßig treffen, Schadensbilder, aktuelle Dinge diskutieren und ggf. objektbezogen Arbeitsgemeinschaften zu bilden. 

So ist es möglich, dem Auftraggeber – kurzfristig – eine Komplettlösung, die Antworten zu seinen Fragen, nicht aus einer, ggf. aus mehreren Händen mit einer Beauftragung zu bieten. 

Gutachten für Dächer und Abdichtungen – bundesweit. 

 

Kooperation

"Man kann nicht alles wissen, man muss nur wissen, wer es weiß, wen man Fragen kann und/oder wo es steht". Diese Weisheit hat mir einer meiner Lehrer mitgegeben und ich habe sie beherzigt.

Als Initiator einer Sachverständigenrunde, als Referent, Autor, Herausgeber eines Nachschlagewerkes und eines Fachbuches war und bin ich immer wieder mit Berufskollegen in Kontakt und pflege einen Erfahrungsaustausch, spreche Empfehlungen aus.

Manchmal erfordert die Aufgabe eine Kooperation zwischen spezialisierten Sachverständigen um Ihnen als Auftraggeber das optimale Ergebnis liefern zu können.

Erfahrene Sachverständige kennen ihre Grenzen und kooperieren mit Sachverständigern anderer Fachgebiete

 

 

 

 

 

 

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© Jürgen Lech - Sachverständiger für Dächer und Abdichtungen